Samariter Aargau Erste Hilfe Service

Vereinsservice – Unterstützung für Ihre Vereinsarbeit

Hier findest Du wichtige Dokumente, Unterlagen und Informationen für die Arbeit im Samariterverein. Nutze den Downloadbereich, um schnell und einfach auf relevante Ressourcen zuzugreifen.
Zusätzlich führen wir ein Intranet mit weiteren internen Dokumenten. Für den Zugang benötigen Sie ein Login. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Person in Ihrem Verein oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

Steuerpflicht in Vereinen

Gut zu wissen: Als gemeinnützige Vereine sind Samaritervereine steuerbefreit. Als juristische Personen sind alle Vereine grundsätzlich steuerpflichtig. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: So können beispielsweise gemeinnützige Vereine wie die Samaritervereine eine Steuerbefreiung beantragen.

Steuerbefreiung

Gemeinnützige Vereine, Vereine mit öffentlichem Zweck resp. mit Kulturzweck können Steuerbefreiung beantragen (Steuerbefreiung beantragen – Kanton Aargau). Steuerbefreiung ist vor allem für Vereine, die Spenden sammeln, interessant, denn Spenderinnen und Spender können ihre Zuwendungen von ihrem eigenen steuerbaren Einkommen abziehen.
Achtung: Steuerbefreiung gibt es nur auf ein schriftliches Gesuch hin.

Gemeinnützige Vereine richten ihre Aktivitäten hauptsächlich auf das Wohl anderer Personen aus. Der Kreis derjenigen, denen die Förderung bzw. Unterstützung zukommt, muss dabei grundsätzlich offen sein. Er darf sich also beispielsweise nicht auf die Vereinsmitglieder beschränken. Gemeinnützige Vereine können beispielsweise in folgenden Bereichen tätig sein: Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungshilfe im Ausland, Gesundheitsförderung, Armutsbekämpfung, Soziokultur.

Spendenbescheinigung

Damit die Spenderinnen und Spender ihre Zuwendungen von den Steuern abziehen können, muss der Verein steuerbefreit sein. Der Verein muss also beim Kanton seines Sitzes ein entsprechendes Gesuch eingereicht und eine schriftliche Verfügung erhalten haben, welche die Steuerbefreiung bestätigt. Es spielt keine Rolle, in welcher Form die Steuerbescheinigung ausgestellt ist. Auf die Bescheinigung gehört der Name des Vereins, der Name der Spenderin oder des Spenders und die Höhe des Betrags. Selbstverständlich können auch nicht steuerbefreite Vereine die Spenden verdanken, dies aber nicht in der Form einer Bescheinigung für abzugsfähige Spenden

Umfrage zur Strategieentwicklung

Um unsere langfristigen Ziele erfolgreich umzusetzen, möchten wir die Meinung und Bedürfnisse unserer Mitglieder einholen. Mit dieser Umfrage möchten wir herausfinden, wie wir als Kantonalverband die verschiedenen Handlungsfelder optimal gestalten können. Eure Rückmeldungen helfen uns, gezielt auf eure Anliegen einzugehen und unsere Zusammenarbeit weiter zu stärken. Gemeinsam können wir die Zukunft aktiv mitgestalten!

https://forms.office.com/r/xCVJ4Ted2P