Samariter Aargau Erste Hilfe Service

Vereinsservice – Unterstützung für Ihre Vereinsarbeit

Hier findest Du wichtige Dokumente, Unterlagen und Informationen für die Arbeit im Samariterverein. Nutze den Downloadbereich, um schnell und einfach auf relevante Ressourcen zuzugreifen.
Zusätzlich führen wir ein Intranet mit weiteren internen Dokumenten. Für den Zugang benötigen Sie ein Login. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Person in Ihrem Verein oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

Non-Profit-Organisationen und Lohnausweisregelung

Samaritervereine als Non-Profit-Organisationen verfolgen einen gemeinnützigen Zweck und sind nicht gewinnorientiert.

Freiwilligenarbeit
Unentgeltlich geleistete Arbeit erfordert keinen Lohnausweis. Werden lediglich Spesen gemäss Muster-Spesenreglement erstattet, ist ebenfalls kein Lohnausweis nötig. Wird jedoch eine zusätzliche Entschädigung für Dienstleistungen bezahlt, ist ein Lohnausweis auszustellen.

Spesenersatz
Werden nur nachweisbare Auslagen ersetzt, entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Lohnausweises, sofern das Muster-Spesenreglement eingehalten wird. Andernfalls ist ein Lohnausweis erforderlich.

Genehmigtes Spesenreglement
Bei Abweichungen vom Muster-Spesenreglement kann dieses zur Genehmigung dem Sitzkanton vorgelegt werden.

Mustervorlagen Spesenreglemente für Unternehmen und für NPO

Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Samaritervereine gelten als gemeinnützige Organisationen und können eine Steuerbefreiung beantragen. Grundsätzlich sind alle Vereine steuerpflichtig, doch gemeinnützige oder kulturell tätige Vereine können sich von der Steuer befreien lassen.

Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung muss schriftlich beim Kanton beantragt werden. Sie ist besonders für Vereine von Vorteil, die Spenden sammeln, da Spender ihre Zuwendungen steuerlich abziehen können. Voraussetzung ist, dass die Vereinsaktivitäten dem Gemeinwohl dienen und nicht nur den Mitgliedern zugutekommen.

Spendenbescheinigung
Nur steuerbefreite Vereine dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, die zum Steuerabzug berechtigen. Diese müssen den Namen des Vereins, den Namen der Spenderin oder des Spenders und den gespendeten Betrag enthalten. Nicht steuerbefreite Vereine können Spenden zwar verdanken, jedoch keine steuerlich absetzbare Bescheinigung ausstellen.

Steuerbefreiung beantragen – Kanton Aargau

Umfrage zur Strategieentwicklung

Um unsere langfristigen Ziele erfolgreich umzusetzen, möchten wir die Meinung und Bedürfnisse unserer Mitglieder einholen. Mit dieser Umfrage möchten wir herausfinden, wie wir als Kantonalverband die verschiedenen Handlungsfelder optimal gestalten können. Eure Rückmeldungen helfen uns, gezielt auf eure Anliegen einzugehen und unsere Zusammenarbeit weiter zu stärken. Gemeinsam können wir die Zukunft aktiv mitgestalten!

https://forms.office.com/r/xCVJ4Ted2P